Verwandte und Nachbarn

Abgesehen vom begrenzten unmittelbaren Familienkreis ist der nächste einigermaßen weitreichende gesellschaftliche Bereich der der Angehörigen und der Blutsverwandten. Diejenigen, die durch gemeinsame Eltern miteinander verwandt sind, oder durch gemeinsame Geschwister oder durch Verschwägerung, sollen einander nach islamischer Auffassung Zuneigung entgegenbringen, zusammenarbeiten, sich gegenseitig und hilfsbereit zur Seite stehen. An vielen Stellen im Qur′an wird die gute Behandlung der nahen Angehörigen zur Pflicht gemacht. In den Überlieferungen des Propheten (Friede sei mit ihm) wird die gute Behandlung der Verwandten hervorgehoben und unter die höchsten Tugenden eingereiht. Auf jemanden, der seinen Verwandten die kalte Schulter zeigt oder sie gleichgültig behandelt, wird im … Verwandte und Nachbarn weiterlesen