Der Zweck des Islamischen Staates

Der Qur′an erklärt klar und eindeutig, dass das Ziel und der Zweck dieses Staates die Errichtung, Aufrechterhaltung und Entfaltung jener Tugenden ist, mit denen der Schöpfer dieses Universums das menschliche Dasein ausgestattet zu sehen wünscht und die Verhinderung und Ausrottung solcher Übel, deren Vorhandensein im menschlichen Leben Gott äußerst zuwider ist.
Der Staat ist im Islam weder ausschließlich für die politische Verwaltung bestimmt, noch für die Erfüllung des kollektiven Willens irgendeiner gewissen Gruppe von Menschen; der Islam setzt vielmehr dem Staat ein hohes Ziel, das zu erreichen er alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel verwenden muss.
Dieses Ziel besteht darin, dass gute Merkmale wie Reinheit, Schönheit, Gütigkeit, Tugend, Erfolg und Wohlstand, die Gott unter Seinen Völkern zu gedeihen wünscht, hervorgebracht und entfaltet werden, und dass alle Arten von Ausbeutung, Ungerechtigkeit und Unordnung, die aus der Sicht Gottes für die Welt verderblich und für das Dasein Seiner Geschöpfe schädlich sind, abgeschafft und verhindert werden.
Indem uns Gott dieses hohe Ziel setzt, führt Er uns gleichzeitig die Grundzüge Seiner ethischen Wertordnung unter klarer Festlegung der von Ihm beabsichtigten guten Merkmale und der unerwünschten Übel vor Augen. Unter Berücksichtigung dieser Grundzüge kann der islamische Staat sein Wohlfahrtsprogramm zu allen Zeiten und in jeder Umgebung entwerfen.
Die beharrliche Forderung, die der Islam stellt, ist eine kompromisslose Einhaltung der ethischen Grundsätze unter allen Umständen und in allen Lebenslagen. Er legt deshalb für den Staat als unveränderliches Verfassungsprinzip fest, dass seine Politik auf Gerechtigkeit, Wahrhaftigkeit und Ehrlichkeit begründet sein muss.
Er ist unter gar keinen Umständen bereit, Betrug, Falschheit und Ungerechtigkeit um politischer, administrativer oder nationaler Zweckdienlichkeit willen zu tolerieren. Ob es sich nun um die gegenseitigen Beziehungen der Herrschenden und der Untertanen innerhalb des Staates oder um die Beziehungen des Staates zu anderen Staaten handelt, stets muss der Wahrhaftigkeit, Ehrlichkeit und Gerechtigkeit vor materiellen Erwägungen Vorrang eingeräumt werden.
Dem Staat werden ähnliche Verpflichtungen auferlegt wie dem einzelnen, nämlich: alle Verträge und Normen für geschäftliche Unternehmungen anzuerkennen, stets der Pflichten gleichzeitig mit den Rechten eingedenk zu sein und nicht die Rechte der anderen in Erwartung ihrer Pflichterfüllung zu übersehen; Macht und Staatsgewalt zur Aufrechterhaltung von Gerechtigkeit und nicht zur Verübung von Ungerechtigkeit zu gebrauchen, die Pflicht als heiliges Vermächtnis zu betrachten und sie gewissenhaft zu erfüllen, und die Macht als ein Treuepfand Gottes anzusehen und sie in der Überzeugung, dass man dereinst im Jenseits Ihm gegenüber für seine Taten Rechenschaft ablegen muss, auszuüben.

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