Islam – Die Institution der Familie

Die wichtigste und grundlegende Institution der menschlichen Gesellschaft ist der Familienverband. Eine Familie entsteht dadurch, dass ein Mann und eine Frau zusammenkommen und durch ihren Kontakt eine neue Generation ins Leben rufen. Dann bilden sich Verwandtschafts- und Gemeinschaftsbande aus, die allmählich die Form einer großen Gesellschaft annehmen.
Die Familie ist die Institution, durch die eine Generation die nachfolgende auf den Dienst an der menschlichen Zivilisation und die hingebungsvolle, aufrichtige und begeisterte Erfüllung ihrer gesellschaftlichen Verpflichtungen vorbereitet. Diese Institution stellt nicht nur Rekruten für die Erhaltung und Entfaltung der menschlichen Kultur auf, sondern deren Hüter. Dabei ist es der ernsthafte Wunsch der vorangehenden Generation, dass diejenigen, die sie in Zukunft ersetzen müssen, besser sind als sie selbst.
In dieser Hinsicht kann die Familie wirklich als bedeutendster Quell des Fortschritts, der Entwicklung, des Wohlstandes und der Kraft der menschlichen Zivilisation auf Erden bezeichnet werden.
Darum widmet der Islam unter all den zahlreichen gesellschaftlichen Problemen gerade denen, die sich auf die Familie beziehen, viel Aufmerksamkeit und ist bestrebt, diese wichtige gesellschaftliche Einheit auf den gesündesten und stärksten Grundlagen zu errichten.
Nach islamischer Auffassung ist die richtige Form der Beziehung zwischen Mann und Frau die Ehe, da in der ehelichen Gemeinschaft beide Teile ihrer gesellschaftlichen Verantwortung voll gerecht zu werden trachten und dadurch eine Familie entsteht.
Sexuelle Zügellosigkeit und verantwortungsloses Verhalten lässt der Islam nicht als unschuldigen Zeitvertreib oder gewöhnliche Übertretungen gelten; es sind vielmehr Taten, die die Grundmauern der menschlichen Gesellschaft erschüttern. Der Islam erachtet deshalb jegliche Art von außerehelichen sexuellen Beziehungen für sündig, verboten (Haram) und nach dem islamischen Strafgesetz für strafbar. Für diese Form der Übertretung schreibt er harte Züchtigungen vor, damit sich ein solches gesellschaftliches Fehlverhalten nicht allgemein ausbreitet. Gleichzeitig zielt er darauf ab, die Gesellschaft von all dem zu läutern und zu befreien, was solch verantwortungsloses Handeln fördern oder dafür Gelegenheiten bieten könnte.
Das Purdahsystem, das Verbot des freien Zusammenkommens von Männern und Frauen, das Einschreiten gegen unanständige Musik und Bilder und Maßnahmen, die die Ver- und Ausbreitung von Obszönem und sexuellen Verirrungen verhüten, dienen alle zum Schutz dagegen. Ihr einziger Zweck ist es, die Institution der Familie zu schützen und zu stärken. Der Islam betrachtet diese wünschenswerte Form gesellschaftlichen Kontaktes nicht bloß als zulässig, sondern er fördert und bekräftigt sie als gutes und tugendhaftes Vorgehen, ja, als eine Form des Dienstes an Gott.
Er betrachtet das Junggesellenleben eines erwachsenen Menschen nicht nur mit Missbilligung, sondern ruft jeden jungen Menschen auf, die gesellschaftliche Verantwortung des Ehelebens auf sich zu nehmen, wie es seine Eltern zu ihrer Zeit getan haben.
Der Islam betrachtet Askese und striktes Zölibat nicht nur als Untugend überhaupt, sondern geradezu als Verirrung und Abweichung von der wahren menschlichen Veranlagung und als Auflehnung gegen den göttlichen Plan, in dem alles eingeschlossen ist, Er missbilligt auf das heftigste auch jene Sitten, Zeremonien oder Beschränkungen, die dazu führen, die Heirat zu einer schwierigen und ermüdenden Angelegenheit zu machen. Die Absicht des Islam ist es, die Heirat zu vereinfachen, die Unzucht dagegen in der Gesellschaft möglichst zu erschweren, und nicht umgekehrt, wie es in den meisten Gesellschaften heute der Fall ist. Mit Ausnahme einiger naher Verwandter machte er die Eheschließung mit allen anderen näheren und ferneren Verwandten und Bekannten gesetzlich zulässig.
Er beseitigte alle Kasten- und sonstigen gesellschaftlichen Unterschiede. Er ordnete an, dass der Mahr (Brautgabe) zu einem niedrigen und günstigen Preis festgesetzt werde, so dass sie vom Ehemann bequem aufgebracht werden kann. Zur Eheschließung ist nach islamischer Auffassung weder ein Priester, noch das Standesamt unerlässlich. In der islamischen Gesellschaft ist die Heirat eine schlichte und einfache Zeremonie, die überall in Gegenwart von zwei Zeugen vollzogen werden kann, wenn es auch erforderlich ist, dass die geschlossene Ehe nicht geheim gehalten wird. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass die Gesellschaft wissen sollte, wenn ein Paar berechtigt ist, von nun an ein gemeinsames Eheleben zu führen.
Innerhalb der Familie hat der Islam dem Mann eine Vorrangstellung zugewiesen, damit er als Oberhaupt des Hauswesens Ordnung und Disziplin aufrechterhalten kann. Von der Frau wird im Islam erwartet, dass sie ihrem Gatten gehorcht und sich um seine Bequemlichkeit und sein Wohlbefinden kümmert, während die Kinder sich ihren Eltern gegenüber angemessen zu verhalten haben. Der Islam begünstigt kein lockeres und zusammenhangloses Familiensystem, in dem es Autorität, Aufsicht und Disziplin nicht gibt und in dem niemand ausdrücklich für das anständige Benehmen und die ordentliche Führung der einzelnen Mitglieder verantwortlich ist.
Disziplin kann nur durch zentrale Autorität aufrechterhalten werden und aus islamischer Sicht ist die Stellung des Vaters in der Familie so, dass er für diese Verantwortung als die geeignetste Person erachtet wird. Das heißt jedoch nicht, dass der Ehemann zum Tyrannen und Unterdrücker des gesamten Haushalts werden darf und die Frau ihm hilflos ausgeliefert ist.
Nach islamischer Auffassung besteht der wahre Geist des ehelichen Zusammenlebens in Liebe, Verständnis und gegenseitiger Achtung. Wenn der Frau aufgetragen wurde, ihrem Mann zu gehorchen, so wurde der Mann dazu ermahnt, von seinen Vorrechten zum Wohl der Familie Gebrauch zu machen und seine Frau liebevoll, zärtlich und sanft zu behandeln.
Der Islam knüpft das eheliche, Band zwar stark, aber nicht unzertrennbar. Er trachtet das Band nur solange intakt zu halten, als es auf Liebe beruht oder doch zumindest die Möglichkeit einer Langwährenden Gemeinsamkeit existiert. Erlischt diese Möglichkeit, räumt er dem Mann das Recht auf Scheidung und der Frau das Recht auf Trennung ein, und unter bestimmten Umständen, wenn das Eheleben zur Quelle von Leid oder Ärgernis geworden ist, verleiht er den islamischen Gerichtshöfen die Ermächtigung, die Ehe für nichtig zu erklären.