Wirtschaftliche Grundsätze des Islam

Nach islamischer Auffassung hat Gott die Erde und alles auf ihr für die gesamte Menschheit erschaffen. Es ist deshalb das Angestammte Recht jedes Menschen, sich darum zu bemühen, dass er seinen Anteil an dieser Welt erhält.
Allen Menschen steht dieses Recht gleichermaßen zu, und niemandem darf es vorenthalten werden, noch sollte irgendeinem Menschen einem anderen gegenüber Vorrang eingeräumt werden. Vom islamischen Standpunkt aus können keinem einzelnen, keiner Rasse oder Klasse Schranken auferlegt werden im Hinblick auf eine bestimmte Form des Lebensunterhalts, derer sie sich bedienen oder auf bestimmte Berufe, die sie erwählen. Alle haben das Recht auf gleiche Chancen im wirtschaftlichen Bereich.
Auch ist im Islam keinerlei Bevorzugung oder Benachteiligung zulässig, die die Schaffung eines Monopols auf eine bestimmte Art des Lebensunterhalts für eine bestimmte Person, Klasse, Rasse oder Menschengruppe zur Folge haben könnte. Alle Menschen sind dazu berechtigt, sich um ihren Anteil an der von Gott auf Erden dargebotenen Versorgung zu bemühen.
Der Islam stellt sicher, dass diese Anstrengungen auf der Grundlage der Chancengleichheit und der gerecht verteilten Möglichkeiten für alle unternommen werden können.

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