Munkarat

Die Munkarat (oder die im Islam verbotenen Dinge) sind in zwei Kategorien unterteilt: Haram, das heißt, Dinge, die unter allen Umständen verboten sind, und Makruh, das heißt, Dinge, die lediglich unerwünscht sind. Durch klare, unumgängliche Anweisungen ist dem Muslim auferlegt, sich all dessen, was für Harair erklärt wurde, vollkommen zu enthalten. Die Abneigung gegen die Makruhat wird in der Schari′a auf die eine oder andere Weise deutlich, das heißt, entweder ausdrücklich oder sie ergibt sich durch stillschweigende Folgerungen, wobei der Grad der Abneigung entsprechend angezeigt ist. So gibt es zum Beispiel einige ans Verbotene grenzende Makruhat, während andere in der Nähe des Zulässigen liegen. Natürlich gibt es eine große Zahl von Makruhat, deren Reichweite sich zwischen den beiden Extremen des Verbotenen und des Erlaubten bewegt. Darüber hinaus werden in einigen Fällen in der Schari′a ausdrücklich Maßnahmen zur Verhinderung der Makruhat vorgeschrieben, während solche Vorkehrungen in anderen Dingen dem Ermessen der Gesellschaft oder dem einzelnen überlassen bleiben.

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