Zakat

Die dritte Verpflichtung ist die Entrichtung der Almosen, der Zakat. Jeder Moslem, dessen finanzielle Verhältnisse sich über einem festgesetzten Minimum bewegen, hat jährlich zweieinhalb Prozent von seinem Barvermögen an einen unterstützungswürdigen Mitbürger, einen zum Islam Bekehrten, einen Reisenden oder einen mit Schulden Belasteten zu bezahlen. Dies ist das Minimum. Je mehr man bezahlt, um so größer wird die Belohnung sein, die Gott einem dereinst wird zuteil werden lassen. Wenn wir Zakat bezahlen, so tun wir das nicht etwa, weil Gott dieses Geld braucht oder gar bekommt Er ist über jedes Bedürfnis erhaben und steht über jeglichem Verlangen. Doch verspricht Er uns in Seiner liebevollen Barmherzigkeit vielfache Belohnung, wenn wir unseren Brüdern und Schwerstem helfen. Die unerläßliche Voraussetzung für Eine solche Belohnung ist jedoch daß wir bei der Bezahlung der Sakat im Namen Gottes für unsere Wohltaten keinerlei weltliche Vorteile erwarten oder fordern und daß wir auch nicht danach streben, uns dadurch überall als Philanthropen beliebt zu machen.

Die Zakat ist etwas so Grundsätzliches im Islam wie die anderen Formen der Ibada, etwa das Gebet und das Fasten. Die Hauptbedeutung dieser Abgabe liegt in der Tatsache, daß dadurch die gute Eigenschaft der Opferfreudigkeit gefördert wird und wir von unserer Selbstsucht und unserem Trieb, Geld zu horten, befreit werden. Der Islam nimmt nur jene in seinen Schoß auf, die dazu bereit sind, auf Gottes Wegen aus ihrem schwer verdienten

Vermögen freudig und ohne Aussicht auf irgendwelchen irdischen oder persönlichen Gewinn etwas zu verschenken. Mit Geizhälsen will er nichts zu tun haben. Ein aufrichtiger Muslim wird, wenn die Aufforderung dazu an ihn ergeht, ohne Zögern all sein Hab und Gut für die Sache Gottes hingeben, denn die Sakat hat ihn bereits zu einem solchen Opfer erzogen.

Für die islamische Gesellschaft bringt die Einrichtung der Zakat außerordentlich große Vorteile mit sich. Es ist jedem wohlhabenden Muslim zur bindenden Pflicht gemacht worden, seinen schlechtgestellten, bedürftigen Brüdern und Schwestern zu helfen. Sein Vermögen soll nicht einzig und allein für das eigene Wohlergehen und die persönliche Bequemlichkeit ausgegeben werden. Vielmehr gibt es Menschen, die einen rechtmäßigen Anspruch auf sein Vermögen erheben können. Das sind zum Beispiel die Witwen und Waisen; die Armen und Kranken; jene, die die Fähigkeiten, nicht aber die Mittel haben, um sich eine nützliche Beschäftigung zu suchen; jene, die das Talent und den Scharfsinn, nicht jedoch das Geld besitzen, um sich größeres Wissen anzueignen und damit wertvolle Mitglieder der Gemeinschaft zu werden. Wer die Rechte solcher Mitbrüder der eigenen Gemeinde auf sein Vermögen nicht anerkennt, ist wahrhaftig grausam. Denn es gibt keine größere Grausamkeit als die, die eigenen Truhen vollzustopfen, während andere Hungers sterben oder unter den qualvollen Folgen der Arbeitslosigkeit leiden müssen. Der Islam ist der Erzfeind derartiger Eigenliebe, Habgier und Gewinnsucht. Nichtgläubige, denen das Gefühl der alles umfassenden Liebe fehlt, kennen nichts anderes als das selbstsüchtige Streben danach, ihr Vermögen zu erhalten, ja es möglichst noch zu vergrößern, indem sie es gegen Zinsen verleihen. Die Lehren des Islams treten für das genaue Gegenteil dieser Geisteshaltung ein. Hier teilt man sich mit anderen in sein Vermögen und hilft ihnen tatkräftig, damit sie auf eigenen Beinen stehen können und leistungsfähige und nützliche Mitglieder der Gesellschaft werden.

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