Islam Lebensgestaltung

Das, was bisher gesagt wurde, macht deutlich, dass die Anfänge des Islam in der Darlegung der genauen Richtlinien liegen, auf denen die menschliche Beziehung zu Gott errichtet werden soll; sein ganzes individuelles und soziales Leben ist eine Übung, die darauf ausgerichtet ist, dieses Verhältnis zu entwickeln und zu stärken. Iman (Glaube), der Kernpunkt unserer Religion, besteht aus der Anerkennung dieser Beziehung durch den menschlichen Intellekt und Willen, und der Islam ist die tatsächliche Unterwerfung, die Art und Weise, sich dem Willen Gottes in allen Lebens- und Verhaltensbereichen zu fügen. Jetzt sind wir in der Lage, einen Blick auf die Lebensgestaltung zu werfen, die der Islam anstrebt.
Diese Lebensgestaltung, der Verhaltenskodex, ist als die Schari′a bekannt. Ihre Quellen sind der Qur′an und die Sunnah (die Überlieferung der Worte und Taten) des Propheten (Friede sei mit ihm).
Das letzte Buch Gottes und der letzte Gesandte stellen heute die Wahrer dieser Wahrheit dar, und sie fordern die gesamte Menschheit auf, die Wahrheit anzuerkennen. Gott, der Allmächtige, verlieh dem Menschen im ethischen Bereich freien Willen, und auf diesen freien Willen bezieht sich die Aufforderung, die Wahrheit anzuerkennen. Diese Anerkennung ist folglich immer ein Akt des Wollens und nicht des Zwangs. Es ist jedem, der zustimmt, dass das vom Propheten (Friede sei mit ihm) und vom Heiligen Buch dargelegte Konzept der Wirklichkeit wahr ist, selbst überlassen, den weiteren Schritt zu tun und seinen Willen dem Willen Gottes zu unterwerfen. Es ist diese Unterwerfung, die man nennt. Durch sie trägt der Glaube (Iman) im gegenwärtigen Leben Früchte. Diejenigen aber, die solches tun, heißen Muslime, weil sie aus ihrem freien Willen heraus Gott als ihren Herrscher anerkennen, sich in Seinen göttlichen Willen ergeben und sich dazu verpflichten, ihr Leben in Übereinstimmung mit Seinen Geboten zu gestalten.
All die Menschen, die sich so dem Willen Gottes fügen, werden zu einer Gemeinschaft zusammengeschweißt, und auf diese Weise entsteht die «muslimische Gesellschaft». Es ist also eine ideologische Gesellschaft, eine Gesellschaft, die sich grundlegend von den auf Rassenzugehörigkeit, Territorium oder Hautfarbe begründeten Gesellschaften unterscheidet. Diese Gesellschaft ist das Ergebnis eines zwischen den Menschen und ihrem Schöpfer bestehenden (Vertrages). Diejenigen, die diesem Vertrag beitreten, verpflichten sich, Gott als ihren Herrscher anzuerkennen, Seine Rechtleitung als Höchste Instanz und Seine Gebote als Absolutes Gesetz. Sie verpflichten sich ebenfalls, Seine Einteilung in Gut und Böse, Recht und Unrecht, Erlaubtes und Verbotenes ohne zu fragen und ohne jeglichen Zweifel anzuerkennen. Kurz, die islamische Gesellschaft erklärt sich damit einverstanden, ihr Wollen auf die von Gott, dem Allwissenden, vorgeschriebenen Grenzen zu beschränken. Mit anderen Worten, es ist Gottes, und nicht des Menschen Wille, der in einer muslimischen Gesellschaft die ursprüngliche Gesetzesquelle darstellt.
Wenn eine solche Gesellschaft entsteht, dann schreiben ihr die Propheten und die Bücher ein Gesetz zur Lebensgestaltung vor, nämlich die Schari′a. Die Gesellschaft ist dann aufgrund des von ihr eingegangenen Vertrages verpflichtet, sich diesem Gesetz entsprechend zu verhalten. Es ist darum undenkbar, dass eine muslimische Gesellschaft, die diesen Namen verdient, absichtlich eine andere Lebensordnung als die Schari′a annehmen könnte. Tut sie es, ist ihr Vertrag ipso facto gebrochen, so dass die gesamte Gesellschaft «unislamisch» wird.
Wir müssen jedoch zwischen den alltäglichen Sünden oder Übertretungen der einzelnen und einer absichtlichen Auflehnung gegen die Schari′a einen deutlichen Unterschied machen. Erstere mögen keinen Vertragsbruch darstellen, während das letztere nichts anderes als dies bedeuten würde. Der Punkt, der hier klar verstanden werden sollte ist, dass eine islamische Gesellschaft, die sich bewusst entscheidet, die Schari′a nicht anzuerkennen und beschließt, ihre eigenen Gesetze in Kraft treten zu lassen, oder sie in völliger Missachtung der Schari′a aus irgendeiner anderen Quelle entlehnt, dadurch ihren Vertrag mit Gott bricht und ihr Recht, genannt zu werden, verwirkt.

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